AGB · Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Vermietung von Maschinen und Geräten

 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgeblich. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine Bestimmung ersetzt, welche dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, weiter vorsorglich durch die gesetzlichen Vorschriften.

Der Mietgegenstand wird dem Mieter vom Vermieter in sauberem, betriebsbereiten Zustand übergeben. Er ist in gleichem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Bei motorisierten Geräten ist der Ölstand täglich zu kontrollieren. Der Mieter ist nicht berechtigt Arbeiten an dem Mietgegenstand vorzunehmen, mit Ausnahme von Reinigungsarbeiten. Die Beseitigung von Schäden an dem Mietgegenstand und die Durchführung von Reparaturen darf nur durch den Vermieter oder dessen Beauftragen vorgenommen werden. Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich etwaige Störungen und Schäden an dem Mietgegenstand mitzuteilen. Der Vermieter oder sein Beauftragter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit auch ohne vorherige Information des Mieters zu besichtigen, um sich von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Die Verbringung der Mietsache außerhalb von Deutschland ist nicht zulässig.

Zeitliche Beeinträchtigungen des Betriebsablaufes des Mieters bis zu einer Zeit von 15 Minuten sind vom Mieter entschädigungslos hinzunehmen.

Der Mieter haftet für Schäden aus Diebstahl, Unterschlagung, Vandalismus und unsachgemäßer Behandlung oder Verschlechterung des Mietgegenstandes, die während der Mietdauer entstehen. Will er behaupten, für die Verschlechterung nicht verantwortlich zu sein, so hat er dies zu beweisen.

Maschinen deren Neuwert über 5.000.- Euro beträgt sind nur dann versichert, wenn die Versicherungsprämie in der Mietpreisliste ausgewiesen ist.

Die Versicherung deckt Schäden gegen Brand und Diebstahl ab. Bei Diebstahlschäden beträgt die Netto-Selbstbeteiligung für den Mieter 25% des Gerätezeitwertes, mindestens jedoch EUR 1.000.- die vom Mieter an den Vermieter zu zahlen sind. Bei Unterschlagung besteht kein Versicherungsschutz. Für Maschinen mit einem Neuwert über EUR 10.000.-beträgt, wenn nicht anders vereinbart, für unverschuldet oder fahrlässig verschuldet verursachte Schadensfälle die Netto-Selbstbeteiligung für den Mieter EUR 2.750.-.

Lose Teile wie Löffel, Schaufel, andere Anbauwerkzeuge und Zubehör sind von der Maschinenbruch-und Kaskoversicherung nicht versichert und daher vom Mieter in Höhe des Zeitwertes zu ersetzen. Nicht versichert sind Schäden durch Niederschlag und Hochwasser, sowie Reifen und Glasschäden, und Schäden, welche durch alternative Treibstoffe (Bio-Diesel etc.) entstehen. Diese sind vom Mieter selbst zu tragen.

Jegliche Verfügung über den Mietgegenstand durch den Mieter ist ausgeschlossen. Dieser bleibt ausschließlich Eigentum des Vermieters.

Der Mietpreis gilt grundsätzlich pro Werktag, wobei ein einschichtiger Betrieb von 8 Stunden zugrunde gelegt wird.

Einsatzzeiten, die über 8 Stunden hinausgehen, sind dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen und erhöhen den Mietpreis um 1/8 des Tagesmietsatzes pro Stunde. Arbeiten an Sonn-und Feiertagen sind dem Vermieter unaufgefordert zu melden und werden nach den vorstehenden Regelungen wie Werktage berechnet. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand ausgeliefert oder dem Mieter übergeben wird bzw. mit dem Tag, für den der Mietgegenstand bestellt und vom Vermieter bereitgestellt worden ist. Die Mietdauer endet mit dem Schluss des Tages, an dem der Mietgegenstand vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand an den Auslieferungsort zurückgebracht wird.

Transportkosten für Hin-und Rücktransport trägt der Mieter.

Die Höhe der jeweiligen Mietpreise ergibt sich aus der jeweiligen Mietpreisliste des Vermieters, die beim Vermieter zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mietvertrag gilt jeweils für den vereinbarten Zeitraum. Kommt eine einvernehmliche Verlängerung nicht zustande, wird aber der Mietgegenstand nicht zurückgegeben, so ist für jeden weiteren Tag der Nutzung der Betrag als Nutzungsentschädigung zu zahlen, welcher der Miete entspricht.

Bei Mietzeiträumen, die über 2 Wochen hinausgehen, erfolgt die Berechnung der Miete durch den Vermieter 14-tägig, wenn die Mietdauer 14 Tage unterschreitet, nach Rückgabe des Mietgegenstandes.

Bei Rechnungsbeträgen unter 100.- Euro wird eine Bearbeitungsgebühr von 5.-Euro berechnet; dies entfällt bei Barzahlung oder ec-Zahlung, gegen Quittung.

Der Vermieter ist berechtigt bei Abholung oder Anlieferung des Mietgegenstandes eine von ihm nach billigem Ermessen festzusetzende Sicherheitsleistung zu verlangen, die mit dem Mietpreis zu verrechnen ist.

Kommt der Mieter mit der Begleichung einer Rechnung länger als 2 Wochen in Rückstand, so sind vom Tage der Fälligkeit ab Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Mieter kein Gewerbetreibender, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Leitzins.

Für Ansprüche des Mieters haften wir nur in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.

Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche des Mieters aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.

Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auch Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Eine Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Die Benutzung öffentlichen Straßenlandes mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ist untersagt. Maschinen sind nicht Haftpflicht versichert. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter sämtliche Kosten und Gefahren. Unsere Mietfahrzeuge sind zum Teil mit einem GPS-Trackingssystem ausgestattet, die eine digitale Nutzungsspur hinterlassen. Der Mieter erklärt hiermit ausdrücklich seine Einwilligung, dass die Daten des GPS-Trackings vom Vermieter gespeichert und verarbeitet werden.

Erfüllungsort ist Hanau am Main.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Vollkaufmann ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, welches für den Geschäftssitz des Vermieters in Hanau zuständig ist. Der Vermieter ist auch berechtigt, am Geschäftssitz des Mieters zu klagen.

Gerichtsstand für sich evtl. ergebende Streitigkeiten aus der Vermietung ist Hanau/Main. Erfüllungsort ist Hanau/Main.

Ust.-Id-Nr. DE 113 578 299